Planungsverband Industrieregion Mittelfranken Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
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Der Regionalplan
 
Der vorliegende Regionalplan ist am 01.07.1988 in Kraft getreten und wurde bzw. wird laufend fortgeschrieben (siehe Fortschreibungen).

Er ist ein langfristiges Ordnungs- und Entwicklungskonzept, das auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) und in Abstimmung mit den fachlichen Programmen und Plänen nach Art. 15 BayLplG die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Industrieregion Mittelfranken konkretisiert. Diese Ziele sind für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich. Sie stellen darüber hinaus für den Bürger eine zuverlässige Orientierungshilfe dar.

Der Regionalplan soll wie das LEP und die o. a. fachlichen Programme und Pläne den Entscheidungsspielraum des Bürgers und der privaten Planungsträger erhalten und erweitern, nicht aber deren Entscheidungen ersetzen.

Zeitpunkt und Umfang der öffentlichen Ausgaben zur Verwirklichung der Ziele des Regionalplans bemessen sich nach den jeweils verfügbaren öffentlichen Mitteln. Die für die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung maßgeblichen raumwirksamen öffentlichen Investitionen sind im Investitionsteil des LEP dargestellt und werden alle zwei Jahre fortgeschrieben.

Mit dem Regionalplan verfügt die Industrieregion Mittelfranken erstmals über ein räumliches Ordnungs- und Entwicklungskonzept, das die unterschiedlichen Interessen der kreisfreien Städte, der Landkreise, der kreisangehörigen Gemeinden, der verschiedensten Fachplanungsträger sowie der übrigen öffentlichen Planungsträger aufeinander abstimmt und Richtschnur staatlichen und kommunalen Handelns ist.

Neben dem Bemühen um die weitere ökonomische Entwicklung der Region hat der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken auch der ökologischen Komponente hohes Gewicht beigemessen. Umfangreiche Waldflächen, die zwischenzeitlich bereits zu Bannwald erklärt worden sind, und regional bedeutsame Grünzüge, die vor unvertretbaren Eingriffen bewahrt werden sollen, werden zusammen mit der Ausweisung von mehr als der Hälfte der Regionsfläche als landschaftliches Vorbehaltsgebiet zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen entscheidend beitragen.
 
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